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Heizungsförderung für selbstbewohnte Einfamilienhäuser startet

Ab heute können bei der KfW Anträge zur Heizungsförderung für selbstgenutzte Einfamilienhäuser gestellt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der » KfW-Seite (externer Link) zum Programm 458.

Die Förderung für Eigentümer*innen von selbstgentutzen Mehrfamilienhäusern (ein*e Eigentümer*in nutzt alle Wohneinheiten selbst oder alle Wohneinheiten werden von den jeweiligen Eigentümer*innen genutzt) soll ab Mai 2024 möglich sein, für Objekte mit vermieteten Wohneinheiten ab August 2024.

Nicht mehr kombinierbar sind der Heizungsaustausch (BEG EM 5.3) und die Heizungsoptimierung (BEG Em 5.4). Je nach Art und Alter Ihrer bestehenden Heizungsanlage sollten hier verschiedene Abläufe eingehalten werden, um die bestmögliche Förderung zu erreichen. Ich berate Sie gern für Ihren speziellen Fall.

Noch unklar ist das Thema Baubegleitung durch den Energieberater beim Heizungstausch. Die Förderrichtlinie lässt die mit 50% geförderte und mit einem eigenen Budget ausgestatte Baubegleitung durch den Energieberater explizit auch für den Heizungstausch zu. Die Förderung für die Baubegleitung liegt allerdings grundsätzlich beim BAFA, nicht bei der KfW. Hier besteht aktuell noch Klärungsbedarf, ob und wie die Förderung der Baubegleitung beantragt werden kann.

27.02.2024
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Neue Förderrichtlinien zur Gebäudesanierung

Die Förderrichtlinien sind aktualisiert worden. Daraus ergeben sich einige Änderungen zum Vorjahr. Die Wesentlichen Informationen finden Sie hier:

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Nicht-Heizungstechnik bleibt es bei 15 % Förderung + 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Bestandteil eines Sanierungsfahrplans ist. Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 € pro Jahr und Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan bei 60.000 € pro Jahr und Wohneinheit. Die Obergrenze von 600.000 € pro Gebäude ist abgeschafft.

Die Förderung der Heizungstechnik (außer Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäudenetzen - 5.3 g)) wechselt vom BAFA zur KfW. Da hier unter anderem zwischen selbstgenutztem Wohnraum (nur Erstwohnsitz!) und nicht selbstgenutztem Wohnraum unterschieden wird, ist die Förderung unübersichtlich geworden. Ich habe einen » Förderrechner erstellt, der die wesentlichen Fälle abbildet. Es sind aber noch nicht alle Sonderregelungen und Ausnahmen eingepflegt. Bei einem konkreten Vorhaben schreiben Sie mir gern eine Email. Förderanträge sollen zunächst für selbstgenutzte Einfamilienhäuser ab Mitte/Ende Februar möglich sein, für andere Objekte im Laufe des Jahres. Bis zum 31.08. dürfen von der KfW zu fördernde Einzelmaßnahmen der Heizungstechnik auch ohne Förderantrag auf eigenes Risiko begonnen werden. Der Antrag muss dann bis zum 30.11. nachgeholt werden. Für alle anderen Maßnahmen ist zunächst ein Antrag zu stellen! Die Förderung der Heizung wird nicht auf die o.g. 30.000 bzw. 60.000 € angerechnet.

Der Förderantrag ist jetzt auf Basis eines konkreten Auftrags zu stellen. Der Auftrag muss eine aufschiebende/auflösende Klausel enthalten, wodurch er bei Ablehnung der Förderung hinfällig wird. Eine Musterformulierung ist noch nicht veröffentlicht. Außerdem muss im Auftrag der geplante Umsetzungszeitraum genannt sein. Die maximale Frist nach Förderzusage beträgt jetzt 36 Monate (früher 24), eine Verlängerung ist nicht mehr möglich (früher 2x 12 Monate).



06.01.2024
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NDR Reportage zum Thema Wärmepumpe & Co

Der NDR hat im Rahmen seiner Reihe 45 min im Zusammenhang mit der Einführung des aktuellen Gebäudeenergiegesetztes (umgangssprachlich "Heizungsgesetz") einen Bericht zum Thema Wärmepumpe & Co gesendet. Der Beitrag ist in der » NDR Mediathek (externer Link) bis Dezember 2025 abrufbar.

12.12.2023
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CO2-Fußabdruck eines Energieberaters

CO2-Fußabdruck

Nachdem ich letzte Woche an » atmosfair (externer Link) gespendet habe, womit pauschal 50 Tonnen CO2 eingespart werden, habe ich mich im Nachgang gefragt, wie groß eigentlich der CO2-Fußabdruck meiner Tätigkeit ist. Ich habe also versucht, im Internet verfügbare Zahlen für Geräte, Mobilität, Büromaterial, Strom, Heizen etc. zu sammeln. Für einiges gibt es relativ belastbare Zahlen, für anderes nur Schätzwerte. Nicht berücksichtigt habe ich externe Faktoren wie z.B. den Erhalt der öffentlichen Infrastruktur.

Der größte Anteil am Fußabdruck ergibt sich aus Herstellung und Transport neu angeschaffter Elektrogeräte (Laptop, Bildschirm, Laserdrucker, Router, Handy) mit ca. 650 kg CO2. Dazu kommt die Mobilität, aus der PKW-Nutzung (Treibstoff, anteilig Herstellung, Wartung und Entsorgung des Kleinwagens) ergeben sich ca. 350 kg CO2. Weitere Posten sind Energie (Ökostrom, Heizen meines Büros mit 100% Ökogas aus einer Biogasanlage und Datenübertragung im Internet) mit ca. 175 kg sowie Verbrauchsmaterial (Papier, Umschläge, Drucker-Toner, USB-Sticks etc.) Dafür komme ich auf ca. 50 kg. Aufgrund der teilweise geschätzten Zahlen und Vernachlässigung einiger kleiner Posten schlage ich dann nochmal ca. 25% auf die Summe auf und komme so auf insgesamt 1.500 kg CO2.


11.12.2023
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Spende zur CO2-Einsparung

Zertifikat Spende CO2 atmosfair

Zum Jahresende habe ich an » atmosfair (externer Link) gespendet. Damit werden Projekte in Entwicklungsländern finanziert, die zur CO2-Einsparung beitragen. Die Projekte werden extern überwacht, um die tatsächlich Wirkung zu dokumentieren.


06.12.2023
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Schimmel lieber nur am Käse...

Zertifikat Sachkunde Schimmel

Mitte Oktober habe ich erfolgreich an einer zweitägigen Fortbildung an der TÜV Rheinland Akademie zum Thema "Schimmelpilzbefall in Innenräumen" teilgenommen. Inhalt des Seminars waren die bauphysikalischen Ursachen des Schimmelpilzbefalls, die Ermittlung und Bewertung des Schadensumfangs und das Vorgehen zur sicheren Sanierung.

Auch wenn Schimmelpilze in der Natur quasi überall vorkommen und nicht alle Arten für den Menschen schädlich sind, muss ein Schimmelpilzbefall in Gebäuden vermieden werden, um Gesundheits- und Bauwerksschäden vorzubeugen. Dazu ist es notwendig, Kondensatbildung z.B. an Außenwänden oder Kältebrücken zu vermeiden. Die Durchfeuchtung der Bauteile ermöglicht erst das Schimmelwachstum. Ohne ausreichende Feuchtigkeit setzen sich Schimmelsporen zwar ab, der Schimmel kann aber nicht Fuß fassen.

In älteren Gebäuden gibt es zwei Mechanismen, die das Schimmelpilzwachstum verhindern: Die Gebäude sind noch nicht so dicht wie moderne Bauten, sodass entstehende Luftfeuchtigkeit (eine vierköpfige Familie verdunstet bis zu zehn Liter Wasser pro Tag) teilweise durch Leckagen abgeführt wird. Zudem sind die Fenster mit Abstand die kältesten Flächen im Raum. So fällt das Kondensat in erster Linie am Fenster an. Die Glasscheibe als anorganisches Material bietet dem Pilz keine Nahrung, sodass auch hier kein Wachstum möglich ist (wenn dann nur über Verschmutzungen auf der Scheibe).

Bei der energetischen Sanierung eines Gebäudes werden häufig auch die Fenster ausgetauscht. Dadurch werden die beiden o.g. Schutzmechanismen ausgehebelt: Die neuen Fenster sind dichter, sodass die Feuchtigkeit nicht mehr aus dem Gebäude abgeführt wird. Und die Fenster sind innen wärmer, sodass jetzt ggf. eine Kältebrücke (häufig Außenecken, unter der Decke) der kälteste Punkt im Raum ist und sich dort das meiste Kondensat bildet. Auch große Schränke vor einer Außenwand oder Gardinen können die Wandinnentemperatur kritisch absenken. Das Bauteil wird feucht und Schimmel bildet sich. Kleine Schäden (z.B. Silikonfugen) können dann in der Regel noch in Eigenleistung saniert werden. Über 20 Quadratzentimetern sollte aber ein Fachbetrieb (z.B. Maler) hinzugezogen werden, bei mehr als einem halben Quadratmeter ein spezialisierter Schimmelbeseitiger.

Dann gilt es auch, die Ursachen abzustellen, damit der Befall nicht zurückkehrt. Dazu kann es notwendig sein, die Innentemperatur des betroffenen Bauteils durch Dämmmaßnahmen anzuheben und/oder die Luftfeuchtigkeit durch eine mechanisch unterstützte Lüftung dauerhaft abzusenken.

Sollte Ihr Gebäude einen Schimmelpilzschaden aufweisen, können wir gern z.B. im Rahmen einer Energieberatung auf Ursachensuche gehen. Ich kann Ihnen Wege aufzeigen, wie das Problem behoben werden kann. Die Detailplanung und Umsetzung übernehmen dann geeignete Fachfirmen.


09.11.2023
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Klimatag am 26.08. in Bornheim

Flyer Klimatag   Flyer Klimatag   Flyer Klimatag  


Die » Parents for Future (externer Link) laden für kommenden Samstag (26.08.) zum Klimatag nach Bornheim ein:

Viele Organisationen aus Bornheim und Umgebung präsentieren auf einem bunten Markt ihre Ideen zum Klima- und Umweltschutz. Vom Clean up bis zur Energieberatung, vom Imkerverein bis zur Schul-AG, von der Kirche bis zur Solarköchin. Es gibt Anregungen und Mitmach-Aktionen für Groß und Klein. Bestimmt findest auch Du hier Gleichgesinnte für dein Thema!


21.08.2023
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Neue Trainingsjacken für die F-Jugend des TB Witterschlick

Mannschaftsfoto Die F-Jugend (Jahrgang 2016) des » TB Witterschlick (externer Link) hat am Freitag zum Start in die neue Saison neue Trainingsjacken erhalten. Ich freue mich, die Anschaffung durch Sponsoring unterstützen zu können. Vielen Dank an das ehrenamtliche Trainerteam für die tolle Arbeit.

13.08.2023
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Das ist eine gute Frage - Podcast von Prof. Volker Quaschning

Prof. Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wissenschaft und seine Frau Cornelia diskutieren in der aktuellen Folge ihres Podcasts » "Keine Angst vor der Wärmepumpe" (externer Link) die Zukunft der Wärmeversorgung im Gebäudebereich. Dabei werden neben der Wärmepumpe auch Alternativen wie Biomasse und Heizen mit grünem Wasserstoff diskutiert.

» Volker Quaschning (externer Link) ist Professor für Regenerative Energiesysteme an der HTW Berlin. Eine von ihm betreute Forschungsgruppe hat z.B. diverse » Rechner zur Effizienz von Solaranlagen erstellt.

09.07.2023
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GEG-Reform - Interview mit Veronika Grimm

Jörg Münchenberg vom Deutschlandfunk hat mit Veronika Grimm, Professorin für Volkswirtschaftslehre und Mitglied der "Wirtschaftsweisen" über die anstehende GEG-Reform und die weitere Entwicklung des Energiemarktes gesprochen. Das etwa 25minütige Interview gibt es auf der » Seite des Deutschlandfunk (externer Link) zum nachhören.

01.07.2023
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Energieberatung für Wohngebäude - Änderung der Förderung

Update 22.06.

Ich habe heute vom BAFA die Informationen zum neuen Förderablauf erhalten:

Es wird mit Einverständnis des Energieberaters die Möglichkeit geben, die Förderung an diesen abzutreten, statt dafür in Vorleistung zu gehen. Ich habe mich entschieden, meinen Kund*innen diesen Weg anzubieten. D.h. der/die Beratene kann das BAFA ermächtigen, die Förderung an mich direkt auszuzahlen. Im Gegenzug verzichte ich in der Rechnung auf den Förderanteil. Es bleibt also im Ablauf alles wie bisher, ich benötige für Förderanträge ab dem 01.07. nur zwei zusätzliche Unterschriften (Vollmacht für den Förderantrag und Ermächtigung des BAFA, die Förderung direkt an mich auszuzahlen).

Ursprüngliche Meldung vom 16.06.

Das BAFA hat auf seiner Internetseite erste Informationen zur Änderung der Förderung der Energieberatung für Wohngebäude bekannt gegeben, die am 01.07. in Kraft treten soll. Die Veröffentlichung der aktualisierten Richtlinie soll in KW 25 im Bundesanzeiger erfolgen. Bereits gestellte oder noch bis 30.06. zu stellende Förderanträge sind von der Änderung nicht betroffen.

Bisher war der Ablauf so: Ich habe den Förderantrag für die Beratung gestellt und nach Erhalt der Förderzusage die Energieberatung durchgeführt. Nach Abschluss der Beratung habe ich vom Kunden den Eigenanteil erhalten und die Nachweise für die Förderung beim BAFA eingereicht. Von diesem habe ich einige Monate später die Förderung bekommen.

Das neue Verfahren soll sich an der Förderung der Energieberatung von Nichtwohngebäuden orientieren. Dort muss der Kunde den Förderantrag stellen (oder kann sich dabei von mir vertreten lassen, die genauen Abläufe sind aber für Wohngebäude noch nicht publiziert). Die Förderung wird dann nach Abschluss der Energieberatung an den Kunden ausgezahlt. Dafür ist u.a. der Nachweis der vollständigen Bezahlung notwendig. D.h. der Kunde muss nun bis zum Erhalt der Förderung in Vorleistung treten. Ich hätte auch nicht die Möglichkeit, zwei Rechnungen (20% sofort, 80% nach Erhalt der Förderung) zu stellen.

Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger werde ich diese Meldung aktualisieren und die tatsächlichen Abläufe hier vorstellen. Alternativ freue ich mich über Ihren Auftrag vor dem 30.06., der dann noch nach den alten Förderbedingungen abgewickelt werden kann.

Die vollständige Meldung des BAFA finden Sie auf der » Internetseite des BAFA (externer Link)

16.06.2023
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Klimaforum Rhein-Voreifel am 03. Juni in Rheinbach

Die » Klimaregion Rhein-Voreifel (externer Link), ein Zusammenschluss der linksrheinischen Gemeinden im Rhein-Sieg Kreis, lädt am 03. Juni zum Klimaforum in Rheinbach ein. Von 12 bis 17 Uhr können Sie sich am Himmeroder Wall an diversen Info-Ständen mit den Austeller*innen über den aktuellen Stand im Bereich erneuerbare Energien, energetische Sanierung und viele weitere Themn austauschen. Im Glasmuseum finden Vorträge zu diesen Themen statt. Mehr Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der » Internetseite der Stadt Rheinbach (externer Link)

17.05.2023
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Inforveranstaltung Photovoltaik-Anlagen und Balkonkraftwerke am 24. Mai in Sankt Augustin

Gemeinsam mit der Verbraucherschutzzentrale NRW, der » Energieagentur Rhein-Sieg (externer Link) und den Stadtwerken Sankt Augustin lädt die Stadt Sankt Augustin interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einer kostenlosen Informationsveranstaltung zum Thema „Private Photovoltaikanlagen und Balkonkraftwerke“ ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 24. Mai, ab 18 Uhr im Ratssaal des Rathauses statt.
» Link zur Veranstaltung (externer Link)

Darüber hinaus bietet die Energieagentur Rhein-Sieg regelmäßig Online-Veranstaltungen zu Themen wie Wärmepumpe und Photovoltaik an. Die Termine werden auf der Internetseite der Energieagentur veröffentlicht.

15.05.2023
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REGIONALFTER am 07.05.

Am vergangenen Sonntag habe ich an der vom » Gewerbeverein Alfter (externer Link) unter dem Motto REGIONALFTER veranstalteten Gewerbeschau auf dem Dorfplatz in Witterschlick teilgenommen. Dort konnte ich viele spannende Gespräche führen. Vielen Dank an den Vorstand rund um Daniel Faßbender (» df kreativ (externer Link)) für die Organisation und die leckere Verpflegung.

Danke auch an Andreas Pullen von » Rolf Fensterbau (externer Link) und Patrick Theil von » Steico (externer Link) für die zur Verfügung gestellten Ausstellungsstücke.
Die Rolf Fensterbau GmbH aus Hennef-Uckerath hat sich seit der Gründung 1980 vom Einmannbetrieb zum Marktführer im Rheinland entwickelt. Die 1986 gegründete Steico SE aus Feldkirchen bei München ist heute Weltmarktführer im Bereich der Holzfaserdämmstoffe.

10.05.2023
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Spannender Messebesuch in Köln

Am Samstag war ich in Köln auf der Neuheitenmesse der » GC-Gruppe (externer Link), einem Großhändler für Haustechnik. Dort konnte ich mich aus erster Hand bei den Herstellern von Wärmepumpen, Pelletöfen, Lüftungsanlagen, Indach-Solaranlagen und vielen weiteren Produkten für die energetische Sanierung über aktuelle Entwicklungen informieren und mich über meine Erfahrungen aus der Praxis austauschen.

Vielen Dank an Volker Müller für die Einladung. Die » Volker Müller GmbH (externer Link) ist ein inhabergeführter Installateur- und Heizungsbaubetrieb aus Hennef-Uckerath, für dessen Kunden ich regelmäßig Berechnungen von Heizlasten und hydraulischen Abgleichen durchführe.

01.05.2023
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WDR-Interview mit GIH-Vorstand Jürgen Leppig

Im WDR5 Morgenecho wurde heute Jürgen Leppig vom Energieberaterverband » GIH (externer Link) zum Thema Wärmepumpen interviewt. Sein Fazit: Wärmepumpen sind für viel mehr Häuser geeignet, als man denkt. Ggf. müssen vorbereitende Maßnahmen getroffen oder die passenden Wärmeübertrager in den Räumen gefunden werden. Aber eine Lösung gibt es fast immer. Das Gespräch finden Sie zum Nachhören in der » WDR Audiothek (externer Link).

27.04.2023
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Alfter bewegt und REGIONALFTER am 07.05.2023

REGIONALFTER Im Rahmen von » Alfter bewegt (externer Link) veranstaltet der Gewerbeverein Alfter die » REGIONALFTER (externer Link). Auch ich werde von 11 bis 17 Uhr auf dem Dorfplatz Witterschlick sein und stehe für Fragen rund um das Thema Energieberatung gern zur Verfügung.

Bild: Gewerbeverein Alfter e.V.

25.04.2023
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Heizungen ab 2024 - Was tun?

In den letzten Wochen erreichen mich - bedingt durch die aktuelle politische Diskussion - immer mehr Anfragen, welche Heizung denn nun ab kommendem Jahr noch eingebaut werden darf und wie man als Hauseigentümer*in vorgehen sollte. Eine Wärmepumpe einbauen? Geht das mit dem Gebäude im aktuellen Zustand? Lieber die alte Heizung drin lassen, in der Hoffnung, dass sie noch ein paar Jahre hält und Wärmepumpen dann erschwinglicher sind? Doch schnell die bestehende Gas- oder Ölheizung erneuern, um dann nochmal 20 Jahre Ruhe zu haben?

Hierzu allgemein Stellung zu beziehen, ist praktisch unmöglich. Jedes Gebäude bringt andere Voraussetzung mit. Sie als Eigentümer*innen haben individuelle Vorstellungen von der Zukunt Ihres Gebäudes, nicht zuletzt abhängig von Ihren finanziellen Möglichkeiten und der geplanten Nutzungsdauer.

Im Rahmen einer Energieberatung kann ich Ihnen grundsätzlich aufzeigen, welche Heizungstechnik für das Gebäude im aktuellen Zustand geeignet ist und welche Maßnahmen vor dem Austausch der Heizung vielleicht noch umgesetzt werden sollten, um die Heizlast zu reduzieren. So kommt eine andere Technologie oder ein kleinerer Wärmeerzeuger infrage.

Ob und wie die Wärmeverteilung des Gebäudes z.B. für eine Wärmepumpe optimiert werden kann, lässt sich durch eine Bewertung der Bestandsheizkörper bzw. Flächenheizungen (z.B. Fußbodenheizung) klären. Dazu berechne ich zunächst die Heizlast für jeden Raum und prüfe dann, welche Vorlauf-/ und Rücklauftemperatur der jeweilige Wärmeübertrager benötigt. So können die Heizkörper ermittelt werden, die ein Absenken der Vorlauftemperatur verhindern. Nach Durchsprache der Ergebnisse legen wir eine Zieltemperatur fest, für die ich die Maße der neuen Heizkörper ermittle. So haben Sie zusammen mit der Heizlastberechung eine saubere Grundlage für Ihre Anfrage bei den Heizungsfachbetrieben.

10.04.2023
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Rhein-Sieg Kreis fördert Balkonkraftwerke - Anmeldefrist abgelaufen

Der Rhein-Sieg Kreis hat im April 40.000 € für die Förderung von Balkonkraftwerken bereitgestellt. Diese kompakten Photovoltaik-Anlagen dürfen bis maximal 600 W Leistung anmeldefrei über eine Steckdose betrieben werden. Die Förderung pro Anlage betrug 250 €.

Wegen der Großen Nachfrage hat der Rhein-Sieg Kreis die Förderung auf 125.000 € aufgestockt, um insgesamt 500 Anlagen fördern zu können.

Weitere Informationen zu Stecker-Solaranlagen erhalten Sie z.B. bei der » Energieagentur Rhein-Sieg (externer Link). Einen Rechner zum energetischen und wirtschaftlichen Ertrag finden Sie bei der » Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) Berlin (externer Link).

09.04.2023 mit Updates 01.05.2023 und 15.05.2023
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